13.06.2023 / News / Allgemein, Umwelt
Baum- & Strauchschnitt entlang öffentlicher Straßen
Laut StVO dürfen Äste von Bäumen, Sträucher, Hecken und dergleichen nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen beziehungsweise die freie Sicht behindern. Durch überhängende Äste kommt es bei der Benützung der Gehsteige und Straßen, z.B. beim Abholen der Mülltonnen zu Behinderungen und fallweise Beschädigungen der Fahrzeuge. Für Schäden an den Fahrzeugen werden die Grundeigentümer verantwortlich gemacht.
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