Gebühren – Abgaben – Förderungen; Was sich ab 2026 ändert!
02.01.2026 / News / Allgemein
Fast täglich berichten Medien über die Finanzprobleme von Bund, Ländern und Gemeinden. Gemeinden trifft dabei oft keine Schuld – sie sind durch gesetzliche Vorgaben finanziell stark eingeschränkt. Die Regel „Wer anschafft, zahlt“ gilt längst nicht mehr. Beispiele sind die stark gestiegenen Kosten für Pflegeheime, Sozialhilfe und Kinderbetreuung. Über die Hälfte aller Gemeinden sind inzwischen „Abgangsgemeinden“, deren laufende Einnahmen die Ausgaben nicht decken.
Die Marktgemeinde Gralla konnte dank vorausschauender und sparsamer Haushaltsführung bisher vermeiden, in diese Lage zu geraten. Die Projekte 2024/2025 (Volksschulausbau und Kindergartenzubau) mit einem Gesamtvolumen von rund 2,5 Mio. Euro wurden ohne Kreditaufnahme abgeschlossen.
Um auch künftig finanziell stabil zu bleiben, müssen wir uns auf unbedingt notwendige Vorhaben konzentrieren und Ausgaben weiter optimieren. Der Gemeinderat hat daher am 30.09.2025 einstimmig – mit allen drei vertretenen Parteien – folgende Maßnahmen zur Sicherung des Haushalts ab 2026 beschlossen:
Förderung an Betriebe für die Aufnahme von Lehrlingen: wird eingestellt; mittlerweile wird verzweifelt nach Jugendlichen gesucht, die einen Lehrberuf ergreifen möchten
Förderung direkt an Lehrlinge: bleibt aufrecht (EUR 300,00 nach der Probezeit und zusätzlich EUR 500,00 nach der Lehrabschlussprüfung), die Wichtigkeit und Wertschätzung des Lehrberufes wird dadurch unterstrichen
Sparbuch für Neugeborene: Sparbuch mit Einlage von EUR 120,00 anlässlich einer Geburt bleibt aufrecht; Familienförderung
Windeltonne für Neugeborene: Gratis-Windeltonne bis max. Vollendung des 3. Lebensjahres bleibt aufrecht; Familienförderung
Zuschuss zu Schul- und Ferienveranstaltungen: EUR 50,00 Zuschuss zu mehrtägigen (mind. 3 Übernachtungen) Schulveranstaltungen bleibt aufrecht – Familienförderung. Beiträge zur Teilnahme an Ferienveranstaltungen diverser Anbieter sind nicht mehr möglich (Hinweis: mehrwöchige, durch die Gemeinde bezuschusste Sommerbetreuung in der Kinderkrippe, im Kindergarten und in der Volksschule)
Schulstartgeld: bleibt für den Eintritt in die 1. Schulstufe aufrecht und wurde auf EUR 100,00 erhöht; Familienförderung – wirksam ab Schuljahr 2025/2026
Indexanpassung Müllabfuhr- und Kanalbenützungsgebühren: erfolgt nach Vorgabe des Landes Steiermark – 4 %
Sondernachlässe und Befreiungen bei Kanalbenützungs- und Müllabfuhrgrundgebühren sind nicht mehr möglich; Gleichstellung – für jede Person eine Verrechnungseinheit
Christbaumabholung: dieses, für alle Haushalte kostenlose Service bleibt bestehen
Ermäßigung Kunsteisbahn Leibnitz: gilt durch Direktzuschuss u.a. für alle Bewohner aus Gralla auch 2025/2026; Familienförderung
Zuschuss zum Musikschulunterricht: Direktzuschüsse an Trägergemeinden der öffentlichen Musikschulen werden weiterhin in voller Höhe geleistet; 30 % Refundierung der Elternbeiträge für den Besuch der Musikschule moHARING; für Blasmusikinstrumente gibt es seitens des Musikvereins Gralla einen 10%igen Zuschuss der Elternbeiträge – wirksam ab Schuljahr 2025/2026;
Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining in der Höhe von EUR 120,00 für Führerscheinneulinge bleibt aufrecht; es geht um Sicherheit
Übertragbare Klimatickets: bleiben aufrecht – weiterhin kostenloser Verleih an die Bewohner von Gralla – zu reservieren und abzuholen im Gemeindeamt; Familienförderung, Klimaschutz
Förderung von Photovoltaik- und Solaranlagen: nicht mehr möglich – u.a. wegen Doppelförderung
Förderung von Alarmanlagen: Zuschuss bis zu EUR 300,00 durch die Gemeinde bleibt aufrecht – Sicherheit geht uns alle an
Förderung von Tierbesamungen: bleibt aufrecht – 50 %iger Besamungskostenzuschuss – Unterstützung unserer landwirtschaftlichen Betriebe
Heizkostenzuschuss – Verdoppelung durch die Gemeinde: nicht mehr möglich – u.a. wegen Doppelförderung
Weihnachtspakete für Senioren: wird es weiterhin geben; jedoch notwendige stufenweise Anhebung auf das 70. Lebensjahr (Einschleifregelung)
Zuschüsse über „Pro Gralla“: nicht mehr möglich – u.a. wegen Doppelförderungen (Vereinsförderungen)
Zuzahlungen zu den Nachmittagsbetreuungen und Sommerbetreuungen in der Kinderkrippe, im Kindergarten und in der Volksschule bleiben aufrecht; Familienförderung
Vereinsförderungen: bleiben in bisheriger Höhe aufrecht; jedoch Umschichtungen beim Sportverein zugunsten der Nachwuchsausbildung; Vereine sind wichtig, sie sind eine Säule unserer Gesellschaft
Freiwillige Feuerwehren: Sicherheit geht über alles – notwendige Aufstockung von Budgetmittel, um die Einsatzfähigkeit aufrecht zu halten; Bereitstellung von außerordentlichen finanziellen Mittel zur Anschaffung von Fahrzeugen und Gerätschaften
Dieser Überblick zeigt, wie vielfältig die Aufgaben und Förderbereiche einer Gemeinde sind. Ein besonderer Dank gilt Bürgermeisterin Tanja Fauland-Gratz, den Gemeindevorstandsmitgliedern sowie allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, die mit großem Verantwortungsbewusstsein diese Beschlüsse gemeinsam ermöglicht haben.
Trotz der derzeit herausfordernden geopolitischen und wirtschaftlichen Lage – in Österreich, Europa und weltweit – kann GRALLA mit gemeinsamer Kraftanstrengung und Zusammenhalt zuversichtlich in die Zukunft blicken.
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