Heizkostenzuschuss 2025/2026
17.10.2025 / News / Allgemein
Auch für heuer hat die Steiermärkische Landesregierung wieder beschlossen, sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen einen Heizkostenzuschuss zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/2026 kann unter bestimmten Voraussetzungen, und insbesondere von Personen deren Einkommen bzw. Haushaltseinkommen einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigt, beantragt werden. Der Zuschuss beträgt € 340,– je Heizungsanlage. Anträge können ab sofort bis einschließlich 27.02. 2026 im Marktgemeindeamt Gralla gestellt werden.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller
seit mindestens fünf Jahren den ununterbrochenen und rechtmäßigen Hauptwohnsitz in der Steiermark
innehat. Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind Drittstaatsangehörige sowie Bewohner in Alten- und Pflegeheimen. Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine Wohnunterstützung in der Heizsaison (Oktober 2025 – März 2026) beziehen und deren monatliches Nettoeinkommen nachfolgende Grenzen übersteigt: Einpersonenhaushalte: € 1.661,00;
Das höchstzulässige Einkommen eines Ehepaares bzw. einer Haushaltsgemeinschaft beträgt € 2.492,00. Leben in diesen Ein- oder Zweipersonen-Haushalten noch unterhaltsberechtigte Kinder, dann erhöhen sich diese Einkommensgrenzen je Kind um weitere € 498,00 (Achtung, bei jährlich 14 Bezügen auf das Jahres-Nettoeinkommen umrechnen und durch 12 dividieren). Die Heizkosten müssen nachgewiesen werden.
Personen, die einen Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ des Landes haben, können – wie oben angeführt – keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen, da im Rahmen der „Wohnunterstützung“ die Betriebskosten inkl. Heizkosten bereits bezuschusst werden.
Zur weiteren Information:
Richtlinien für den Bezug des Heizkostenzuschusses
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