Verkehrsregeln schützen vor Unfällen – wir müssen sie jedoch einhalten!
13.09.2025 / News / Allgemein, Bildung, Freizeit, Sicherheit, Zivilschutz
Üblicherweise lernen wir die Verkehrsregeln spätestens, wenn der Führerschein gemacht wird. Die Teilnahme am Straßenverkehr beginnt allerdings viel früher und erfordert von Anfang an Wissen über die Regeln, deren Einhaltung und die nötige Achtsamkeit.
Darüber hinaus gibt es jedoch auch immer wieder Situationen, wo das Recht nur bedingt hilft, sondern mehr die Vorausschau und die Umsicht für die jeweilige Verkehrssituation wichtig sind.
Wir wissen aus vielen Lebenssituationen, dass Regeln dann eingehalten werden, wenn sie für die Betroffenen nachvollziehbar und verständlich sind. Daher ist es auch für Kinder besonders wichtig, sich mit den Verkehrsregeln, die sie am meisten betreffen, auseinander zu setzen und zu verstehen, was durch die Regel vermieden oder erreicht wird. Erwachsene und Jugendliche sind dabei wichtige Vorbilder im Straßenverkehr.
Hier einige wichtige Verkehrsregeln:
Für Fußgänger:
- Wenn ein Gehsteig frei begehbar ist, müssen Fußgänger ihn benützen.
- Wenn kein Gehsteig vorhanden ist, hat der Fußgänger grundsätzlich links zu gehen, damit er dem Verkehr entgegen sieht.
- Kinder müssen sicher und ungehindert die Fahrbahn überqueren können. Dabei ist es egal, ob ein Schutzweg vorhanden ist oder nicht. Dieser Vorrang gilt dann, wen das Kind Zeichen setzt, dass es die Fahrbahn überqueren möchte. Im Gesetz wird dieser Vorrang der Kinder als „unsichtbarer Schutzweg“ definiert.
- Fußgänger können auf ihren Vorrang verzichten. Sie müssen dies allerdings eindeutig z.B. mit einer Handbewegung zum Weiterfahren zeigen.
Wußten Sie schon…
…, dass das Parken 5 Meter vor und nach einer ungeregelten Kreuzung verboten ist?
…, dass Fußgänger nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug die Straße überraschend überqueren dürfen?
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